Name und Ziele
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Die Fachgruppe Stochastik ist eine Interessengemeinschaft innerhalb der
Deutschen Mathematiker-Vereinigung (DMV).
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Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar fachliche Ziele, die zur Förderung und Verbreitung der Stochastik und ihrer Anwendungen beitragen. Zu ihren Aufgaben zählt die Pflege der Beziehungen zu benachbarten Disziplinen und Gesellschaften sowie die Vertretung des Faches Stochastik gegenüber Wissenschafts- und Fördereinrichtungen.
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Die Fachgruppe
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unterstützt die Durchführung von Tagungen und Workshops zum Zwecke des wissenschaftlichen Gedankenaustausches auf dem Gebiet der Stochastik in Theorie und Anwendungen
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fördert die Kontakte zur Wirtschaft
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unterstützt Studierende der Stochastik bei der Vorbereitung auf das Berufsleben
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fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Mitgliedschaft
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Mitglied der Fachgruppe kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele der Fachgruppe zu unterstützen.
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Der Beitritt erfolgt durch schriftliches Aufnahmegesuch und einen Beschluss des Vorstandes über die Aufnahme.
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Die Mitgliedschaft endet
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durch Austritt, der durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich ist
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durch Streichung aus der Mitgliederliste, die erfolgt, wenn sich das Mitglied mit dem Beitrag für mehr als zwei volle Kalenderjahre im Rückstand befindet
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durch Ausschluss, der aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes erfolgt, wenn das betreffende Mitglied den Zielen der Fachgruppe zuwiderhandelt oder deren Ansehen schädigt.
Beiträge
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Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Ihre Höhe wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
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Beiträge werden beim Ausscheiden nicht zurückerstattet.
Organe der Fachgruppe
Organe der Fachgruppe sind
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die Mitgliederversammlung
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der Vorstand
Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschließende Organ. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme.
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Die Mitgliederversammlung soll mindestens alle 2 Jahre zusammentreten. Auf Antrag von mindestens 20 Prozent der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
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Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung vier Wochen vorher schriftlich einberufen.
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Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
- die Wahl des Vorstandes
- die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
- die Entlastung des Vorstandes
- Änderung der Satzung und Auflösung der Fachgruppe
- Diskussion der Arbeit der Fachgruppe.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Bei Vorstandswahlen hat jedes anwesende Mitglied so viele Stimmen wie Vorstandsmitglieder zu wählen sind. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Beschlüsse über die Änderung der Satzung und Auflösung der Fachgruppe bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Bei allen anderen Abstimmungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet dei Stimme des Vorsitzenden.
Vorstand
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Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
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Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister und einen Schriftführer.
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Der Vorstand leitet die Fachgruppe und vertritt sie in Absprache mit dem Präsidium der DMV nach außen. Er regelt alle Angelegenheiten der Fachgruppe, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die
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Herausgabe eines Rundbriefes, der die Mitglieder über aktuelle Aspekte der Stochastik in Beruf, Wissenschaft und Ausbildung informiert
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Einsetzung von Ausschüssen
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Förderung und Unterstützung der wissenschaftlichen Aktivitäten der Fachgruppe
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Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung.
Auflösung der Fachgruppe
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Die Auflösung der Fachgruppe kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Ladungsfrist von einem Monat beschlossen werden.
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Bei der Auflösung der Fachgruppe fällt das Vermögen dem "Mathematischen Forschungsinstitut Oberwolfach" mit der Maßgabe zu, es für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden.
Übergangsregelung
Die erste Mitgliederversammlung kann Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Wahl des ersten Vorstands wird als Briefwahl durchgeführt.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt durch Beschluss der Gründungsversammlung während der Marburger Stochastik-Tage 1993 in Kraft.
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